Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Läuferinnen, die am Women’s Run teilnehmen.

Mit der Online-Anmeldung werden diese AGB’s akzeptiert.

§1 Grundlegendes

(1) Veranstalter der Women’s Run Veranstaltungen ist die XLETIX GmbH, Wrangelstraße 100, 10997 Berlin (AG Berlin Charlottenburg; Handelsregister-Nr. HRB 152510B).

(2) Diese Teilnahmevereinbarung bildet die Grundlage für die Teilnahme an Women’s Run Run-Veranstaltungen.

(3) Sämtliche rechtswirksame Erklärungen einer Teilnehmerin bedürfen der Textform (Email, Brief, Fax) und sind direkt an die XLETIX GmbH zu richten.

§2 Teilnahme als aktive Teilnehmerin, Zuschauer & freiwilliger Helfer (Volunteer)

(1) Mindestalter & andere persönliche Daten

Um aktiv teilnehmen zu dürfen, muss die Teilnehmerin das in der Veranstaltungsbeschreibung angegebene Mindestalter zum Veranstaltungstermin erreicht haben. Gibt eine Teilnehmerin ein falsches Alter an, unabhängig davon, ob eine Umgehung des Mindestalters damit bezweckt ist oder nicht, ist die XLETIX GmbH berechtigt, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin ihr Ticket nicht selbst gebucht hat, auch in den Fällen, in denen sie die falsche Altersangabe nicht zu vertreten hat. Forderungen der XLETIX GmbH, die aus dem Erwerb eines Tickets resultieren, bleiben von einem Ausschluss aufgrund falscher Altersangaben unberührt.

Falsche oder unvollständige sonstige Angaben zur Person können nach Ermessen des Veranstalters oder von ihr damit beauftragten Personen nach Ermessen der Schwere der Falschangaben, unabhängig, ob der Teilnehmerin oder ein Dritter diese Falschangaben zu vertreten hat, zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

Für Zuschauer existiert regelmäßig kein Mindestalter. Sollte bei ausgewählten Veranstaltungen ein Mindestalter festgelegt werden, gelten die gleichen Bedingungen wie für Teilnehmerinnen.

(2) Weisungsbefugnis und Kommunikation von Verhaltensregeln

Vor und während der Veranstaltung ist es dem Veranstalter und von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen gestattet, für die Teilnehmerinnen und Zuschauer bindende Verhaltensregeln festzulegen und zu kommunizieren, die den ordnungsgemäßen und für alle Beteiligten sicheren Ablauf der Veranstaltung sicherstellen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen, die den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit von Teilnehmerinnen oder Zuschauern gefährden, können zur Disqualifizierung oder zum Ausschluss von Teilnehmern und Zuschauern führen. Die aus einer Zuwiderhandlung resultierende Sanktion wird vom Veranstalter oder von ihm mit der Aufgabe betrauten Personen vor Ort nach persönlichem Ermessen unter Abwägung der Situation, der Natur des Verstoßes und der Einsichtigkeit der Teilnehmerin getroffen.

Teilnehmerinnen und Zuschauer sind verpflichtet, über die vom Veranstalter direkt kommunizierten Verhaltensweisen hinaus, jederzeit einen angemessenen und respektvollen Umgang untereinander, dem Personal des Veranstalters sowie etwaiger weiterer Personen, Anlagen und Einrichtungen gegenüber zu üben. Insbesondere verpflichten sich Zuschauer und Teilnehmerinnen, ihre Notdurft nur innerhalb der ausgewiesenen Bereiche zu verrichten und weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss an der Veranstaltung teilzunehmen. Eine Zuwiderhandlung kann nach freiem Ermessen des Veranstalters oder der von ihm dazu berechtigen Personen mit dem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden, auch wenn dies vorher nicht explizit außerhalb dieser Teilnahmebedingung kommuniziert wurde.

(3) Ausschluss aus medizinischem Grund

Angehörige, der vom Veranstalter beauftragten medizinischen Dienste sind befugt, Teilnehmerinnen und Zuschauer vor und während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn eine weitere Teilnahme für die Teilnehmerinnen oder Zuschauer eine Gefahr für Leib und Leben nicht unwahrscheinlich erscheinen lässt.

(4) Fahrzeuge

Fahrzeuge sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Sofern baulich bedingt möglich, können Parkplätze ausgewiesen werden; in diesen Fällen ist es Zuschauern und Teilnehmerinnen gestattet, diese unter Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen anzusteuern.

(5) Werbung

Aktive und passive Werbung, bspw. In Form von Bannern, Werbezetteln, für diesen Zweck gefertigten Kleidungsstücken, Rufen, Gesängen oder „Guerilla-Aktionen“ ist Teilnehmerinnen und Zuschauern nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet, eine Zuwiderhandlung kann nach Ermessen des Veranstalters oder mit dieser Aufgabe betrauter Mitarbeiter zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Etwaige daraus entstehende Forderungen, insbesondere wettbewerbsrechtlicher Natur behält sich der Veranstalter vor. Gleiches gilt für die Änderung, Verunstaltung oder sonstige Manipulation von durch die XLETIX GmbH genehmigter oder selbst angebrachter Werbung, insbesondere für Werbebotschaften auf den Trikots bzw. Startnummern der Teilnehmerin.

§3 Besonderheiten der Teilnehmertickets & Rückzahlung des Ticketpreises

(1) Die Anmeldung erfolgt online über ein entsprechendes Formular. Anmeldungen per Telefax oder sonstige Anmeldungen per Email werden nicht angenommen. Die Anmeldung (Angebot) wird erst wirksam durch die Anmeldebestätigung (Angebotsannahme) durch den Veranstalter.

(2) Die Teilnehmertickets sind personengebunden, ein Umschreiben auf eine andere Person erfordert die Genehmigung durch den Veranstalter und kann ausschließlich online erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt für die Umbuchung Gebühren zu erheben.

(3) Eine Rückzahlung des Ticketpreises (einschließlich optionaler Produktkäufe, Bustickets und Übernachtungsmöglichkeiten) bei Nichtteilnahme ist regelmäßig ausgeschlossen, auch wenn diese vorher angezeigt wurde.

(4) Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, ist der Veranstalter zur Rückzahlung des Ticketpreises verpflichtet. In Fällen von höherer Gewalt (z.B. Wetter), behördlichen Anordnungen bzw. Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmerinnen beeinträchtigen könnten, obliegt es dem Veranstalter, ein geplantes Event zu verschieben, abzusagen oder abzuändern. Der Veranstalter ist dann von Rückzahlungen und etwaigen Schadenersatzpflichten ausgenommen.

(5) Die zugeteilten Startnummern sind personengebunden und dürfen vor oder während der Veranstaltung nicht ohne ausdrückliche Genehmigung mit anderen Teilnehmerinnen getauscht werden.

(6) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen sind gemäß vom gesetzlichen Rücktrittsrecht ausgenommen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit die XLETIX GmbH Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch die XLETIX GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

§4 Abschlussbestimmung

Hiermit nehme ich die Teilnahmebedingung an. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbedingungen und die Wirksamkeit der Vereinbarung hiervon unberührt.

Haftungsvereinbarung für die Teilnahme an dem Women’s Run Run

Der Women’s Run wird veranstaltet durch die XLETIX GmbH, Wrangelstraße 100, 10997 Berlin (AG Berlin Charlottenburg; Handelsregister-Nr. HRB 152510B).

Hiermit bestätigt die Teilnehmerin, dass ihr bekannt ist, dass die Teilnahme an dem Women’s Run mit Risiken für ihre körperliche Gesundheit als auch für mitgebrachtes Eigentum verbunden ist.

§1 Körperliche Risiken

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmerin erklärt mit ihrer Anmeldung ausdrücklich, dass ihr die spezifischen Gefahren einer Laufveranstaltung bekannt sind.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme am Women’s Run. Es obliegt der Teilnehmerin, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung laut Reglement zu sorgen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer, die durch Dritte verursacht werden.

Die Teilnehmerin versichert körperlich in der Lage zu sein, den Women’s Run abzuschließen bzw. bei sich abzeichnenden medizinischen Problemen umgehend das Streckenpersonal zu informieren und, sofern nötig, den Women’s Run Run selbstständig abzubrechen.

Die Teilnehmerin versichert, während den Women’s Run einen respektvollen und auf Sicherheit bedachten Umgang mit den anderen Teilnehmerinnen zu pflegen und jederzeit den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

§2 Risiken für persönliches Eigentum

Der Teilnehmerin ist bekannt, dass es im Rahmen der körperlichen Natur des Women’s Run zu Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung der während des Women’s Run am Körper getragenen Kleidung und Gegenstände kommen kann, dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich für Helm- und andere Kameras sowie Zeitmessgeräte und elektronische Geräte sowie Schmuck.

§3 Haftungsbeschränkung

Die XLETIX GmbH haftet nur für Sach- und Vermögensschäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragshauptpflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen sie zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

Für Fälle von fahrlässig und nicht grob fahrlässig bedingten Personenschäden haftet die XLETIX GmbH maximal bis zur Höhe der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. In Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit erstreckt sich die Haftung nicht auf unvorhersehbare und atypische Folgeschäden.

Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der Teilnehmerin, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

Die Informationen auf den XLETIX Webseiten werden mit großer Sorgfalt eingepflegt, dennoch kann es hier zu technischen oder persönlichen Fehlern kommen. Die auf den XLETIX Webseiten bereitgestellten Informationen, insbesondere hinsichtlich Terminen, Standorten und Inhalten der Events erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, sämtliche daraus erwachsenen Forderungen werden ausgeschlossen.

§4 Ausdrückliche Erklärung der Teilnehmerin

  • Ich habe diese Erklärung vollständig gelesen, verstanden und stimme ihr zu.
  • Ich werde vor dem Start den Streckenplan des Women’s Run studieren und sollte ich Indikatoren für etwaige Fahrlässigkeit in Konzeption oder Durchführung des Events erkennen, den Veranstalter unverzüglich darauf hinweisen und im Zweifel meinen Start abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
  • Ich bin körperlich in der Lage an dem Women’s Run teilzunehmen und ich habe keine Kenntnis oder Vermutung eines Umstandes, der meine Sicherheit oder Gesundheit durch die Teilnahme an dem Women’s Run in Frage stellt.
  • Ich verfüge über eine gültige Krankenversicherung, die die Behandlungskosten, die aus dem Women’s Run resultieren, übernimmt.
  • Ich stimme der Leistung von Erster Hilfe und anderen medizinischen Behandlungen im Falle einer Verletzung oder Krankheit zu (unter anderem aber nicht beschränkt auf Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines automatisierten externen Defibrillators) und entlaste hiermit den Veranstalter und stelle ihn von jeglicher Haftung oder von Ansprüchen, die aus solchen Behandlungen entstehen, frei.
  • Mir ist bewusst, dass ich den Women’s Run zu meinem eigenen Schutz und zum Schutz anderer abbrechen kann. Die Teilnahme an dem Women’s Run erfolgt freiwillig.
  • Bilder, Tonaufnahmen und Videos, die mich teilweise oder ganz während und im Umfeld des Women’s Run zeigen, dürfen ohne Nennung meiner persönlichen Daten durch die XLETIX GmbH im Internet, Radio, Fernsehen, DVDs, Büchern etc. in einem Sport- oder Lifestyle-Kontext veröffentlicht werden, unabhängig davon, ob ein Verweis auf XLETIX erfolgt oder nicht. Einer gesonderten Vergütung für diese Nutzung erfordert es nicht. Die XLETIX GmbH wird nie ohne explizite schriftliche Zustimmung personenbezogene Daten veröffentlichen, es sei denn sie ist im Rahmen staatlicher Anordnungen oder Gesetzen dazu verpflichtet.

§5 Abschlussbestimmungen

Ich habe diese Haftungsvereinbarung und Risikoübernahme sorgfältig gelesen und die inhärenten Risiken der Teilnahme an einem Women’s Run umfassend zur Kenntnis genommen. Hiermit erkenne ich an, dass diese Vereinbarung große Teile des Risikos auf mich überträgt. Erweisen sich Teile dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, so bleibt der Rest der Bedingungen und die Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Ich unterzeichne die Vereinbarung freiwillig und ohne irgendeinen Anreiz dafür erhalten zu haben.